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3G-Regel in den Fahrschulen

20.08.2021 | FAHRSCHUL-NEWS3G-Regel in den Fahrschulen

Ab heute gilt in den Fahrschulen ausnahmslos die 3G-Regel.

Das bedeutet ihr müsst entweder einen offiziellen Nachweis über einen negativen Test vorweisen der nicht älter als 48 Stunden ist oder könnt offiziell belegen, dass ihr entweder genesen oder vollständig geimpft seid. Solltet ihr schulpflichtig sein, geltet ihr aufgrund der verbindlichen Schultests als getestete Personen. Zum Nachweis legt ihr bitte euren gültigen Schülerausweis vor.

Die 3G-Regel gilt vollumfänglich für den theoretischen Unterricht, den praktischen Ausbildungsfahrten wie auch für alle Prüfungen. Solltet ihr entsprechende Nachweise nicht vorlegen können, dürfen wie euch weder in der Theorie noch in der Praxis ausbilden bzw. dürft ihr dann auch keiner Prüfungen teilnehmen. Dies würde wiederum zu unnötigen Kosten führen und in Zeiten knapper Prüfungsplätze blieben eben genau diese ungenutzt. Helft also bitte mit und vermeidet so unnötige Kosten und Wartezeiten.

 

Bleibt gesund und motiviert! 🍀

Euer Team der Fahrschule Netta GmbH 🚙🛵🏍️🚚🚌🚜

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